Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Einordnung. Im Zweifel klären Sie Ihren konkreten Fall mit der WKO oder einem Rechtsanwalt.

Bitcoin als Zahlung anzunehmen ist erlaubt

In Österreich besteht Vertragsfreiheit: Sie und Ihr Kunde können vereinbaren, dass eine Rechnung in Bitcoin beglichen wird. Sie stellen die Rechnung in Euro, der Kunde bezahlt den Gegenwert in Bitcoin — rechtlich unproblematisch.

Was die MiCAR wirklich regelt

Die EU-Verordnung „Markets in Crypto-Assets“ (MiCAR) ist seit 30. Dezember 2024 voll anwendbar; in Österreich beaufsichtigt die FMA den Markt. MiCAR regelt jedoch Kryptowerte-Dienstleister (englisch CASP) — also Unternehmen, die Dienstleistungen rund um Kryptowerte für Dritte erbringen, etwa:

Wer solche Dienste anbietet, braucht eine MiCAR-Zulassung. Das betrifft Börsen und Verwahrer — nicht den Bäcker, den Handwerker oder das Café, das Bitcoin für die eigenen Leistungen annimmt.

Warum die Zahlungsannahme keine Lizenz braucht

Wenn Sie Bitcoin als Gegenleistung für Ihre eigenen Waren oder Dienstleistungen annehmen, erbringen Sie keine Kryptowerte-Dienstleistung für Dritte. Besonders eindeutig ist das im non-custodialen Modell: Die Zahlung fließt direkt in Ihre eigene Wallet, Sie verwahren nichts für andere und tauschen nichts gewerblich für Kunden. Damit fällt die reine Zahlungsannahme nicht unter die Lizenzpflicht der MiCAR.

Worauf Sie trotzdem achten sollten

Fazit

Bitcoin als Zahlung anzunehmen ist in Österreich legal und für Unternehmen kein regulatorisches Minenfeld. Die MiCAR betrifft Krypto-Dienstleister, nicht Händler, die für die eigene Leistung bezahlt werden. Mit einem non-custodialen Aufbau bleiben Sie auf der sicheren Seite — und behalten Ihre Einnahmen jederzeit selbst in der Hand.